Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Erbringung von Dienstleistungen der cloudition GmbH, Am Dammacker 5, 64560 Riedstadt, gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für sämtliche Verträge, die zwischen dem Kunden und der cloudition GmbH unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
1.2 Die cloudition GmbH schließt keine Verträge mit Verbrauchern.
1.3 Soweit neben diesen AGB Individualvereinbarungen, angenommene Angebote, Leistungsbeschreibungen oder besondere Vertragsbedingungen Vertragsbestandteil geworden sind, gelten diese bei Widersprüchen in folgender Rangfolge: Individualvereinbarungen gehen angenommenen Angeboten vor; angenommene Angebote gehen besonderen Vertragsbedingungen vor; besondere Vertragsbedingungen gehen den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB vor. Leistungsbeschreibungen konkretisieren insbesondere Art, Umfang, Funktionalitäten, Projektphasen, Termine und Vergütung der jeweiligen Leistung. Von den übrigen Regelungen dieser AGB und der besonderen Vertragsbedingungen weichen sie nur ab, soweit dies ausdrücklich geregelt ist. Im Übrigen gelten diese AGB ergänzend.
1.4 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt die cloudition GmbH – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Die cloudition GmbH erbringt als selbständige Unternehmerin insbesondere folgende Leistungen gegenüber dem Kunden:
- Konzeption, Bereitstellung, Erweiterung, Anpassung und Implementierung von Softwarelösungen auf Basis des ERP-Systems Odoo,
- Beratung im Zusammenhang mit der Einführung und Nutzung von Odoo,
- Anpassung und Weiterentwicklung bestehender Odoo-Module entsprechend den Anforderungen des Kunden,
- Wartung, Support sowie Fehleranalyse und -behebung für Odoo-basierte Systeme,
- Hosting, Betrieb und technische Bereitstellung von Odoo-Systemen,
- Bereitstellung und Hosting der eigenen Software-as-a-Service (SaaS)-Lösung „buildoo“,
- Weiterentwicklung und Betrieb von „buildoo“ als branchenspezifische Erweiterung von Odoo für Unternehmen der Baubranche.
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus den jeweiligen Individualvereinbarungen zwischen dem Kunden und der cloudition GmbH.
2.3 Die cloudition GmbH erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils aktuellen Stand von Technik, Regeln und Erkenntnissen.
2.4 Die cloudition GmbH ist zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung ihrer Tätigkeit ist sie hinsichtlich Art, Ort und Zeit der Leistungserbringung grundsätzlich frei, soweit nicht zwingende betriebliche oder projektbezogene Anforderungen des Kunden eine Abstimmung erforderlich machen. Die Leistungserbringung erfolgt in Abstimmung und Koordination mit dem Kunden.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Es obliegt dem Kunden, die zur Leistungserfüllung erforderlichen Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
3.2 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die auf verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung oder Zuarbeit des Kunden beruhen, ist die cloudition GmbH nicht verantwortlich. Gesetzliche und vertragliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
3.3 Soweit der Kunde der cloudition GmbH personenbezogene Daten, sonstige Daten oder Inhalte zur Verfügung stellt oder Zugriff hierauf ermöglicht, sichert der Kunde zu, dass er hierzu rechtlich, insbesondere datenschutzrechtlich, berechtigt ist. Der Kunde ist darüber informiert und damit einverstanden, dass die cloudition GmbH im Rahmen der vereinbarten Leistungen, insbesondere für Entwicklung, Administration, Hosting, Betrieb, Support, Fehleranalyse, Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Datensicherung, Wiederherstellung, Migration, Updates und Weiterentwicklung, technisch bedingt Zugriff auf sämtliche in den von der cloudition GmbH betriebenen, gehosteten oder betreuten Systemen gespeicherten, verarbeiteten oder übermittelten Daten und Inhalte des Kunden einschließlich personenbezogener Daten haben kann, soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist.
4. Vergütung
4.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart.
4.2 Die Vergütung ist nach Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist die cloudition GmbH vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachten Leistungen monatlich abzurechnen.
4.3 Die cloudition GmbH stellt dem Kunden nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z. B. als PDF). Sofern nicht in der Rechnung oder einer Individualvereinbarung eine abweichende Zahlungsfrist bestimmt ist, ist die Vergütung innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Ist in der Rechnung oder einer Individualvereinbarung eine abweichende Zahlungsfrist bestimmt, geht diese vor. Nach fruchtlosem Ablauf der jeweiligen Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.
5. Haftung / Freistellung
5.1 Die cloudition GmbH haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, oder aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung. Verletzt die cloudition GmbH fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht nach dem vorstehenden Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag der cloudition GmbH nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung der cloudition GmbH ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter der cloudition GmbH.
5.2 Der Kunde stellt die cloudition GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen die cloudition GmbH aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
6. Vertragsdauer und Kündigung
6.1 Vertragsdauer und Fristen zur ordentlichen Kündigung werden individualvertraglich vereinbart.
6.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.3 Nach Vertragsbeendigung hat die cloudition GmbH alle ihr überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Wahl des Kunden zurückzugeben oder zu vernichten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Für personenbezogene Daten, die die cloudition GmbH im Auftrag verarbeitet, gilt ergänzend Abschnitt 7.13.
7. Vertraulichkeit, Datenschutz und Auftragsverarbeitung (AVV)
7.1 Die cloudition GmbH wird alle ihr im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Informationen, Vorgänge und Unterlagen streng vertraulich behandeln. Sie verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und sonstigen Personen aufzuerlegen, die Zugang zu vertragsgegenständlichen Informationen erhalten. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer des Vertrags hinaus.
7.2 Die cloudition GmbH verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), einzuhalten.
7.3 Soweit die cloudition GmbH im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gelten die nachfolgenden Regelungen dieses Abschnitts zugleich als Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 Abs. 3 DSGVO.
7.4 Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist der Kunde. Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DSGVO ist die cloudition GmbH.
7.5 Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung, Kategorien betroffener Personen sowie Kategorien personenbezogener Daten ergeben sich aus Anlage 1. Soweit Individualvereinbarungen abweichende oder ergänzende Leistungen regeln, konkretisieren diese die in Anlage 1 beschriebenen Verarbeitungen entsprechend. Die in Anlage 1 beschriebenen Verarbeitungen umfassen, soweit für die jeweilige vertragliche Leistung erforderlich, auch den Zugriff auf sämtliche in den betreuten oder gehosteten Systemen des Kunden gespeicherten, verarbeiteten oder übermittelten personenbezogenen Daten und sonstigen Inhalte. Dies umfasst, soweit für Major-Upgrades, Releasewechsel oder Versionsmigrationen von Odoo-/buildoo-Systemen erforderlich, auch die Erstellung und Übermittlung von Datenbankkopien, Datenbankdumps oder Sicherungen der Odoo-/buildoo-Datenbank an die von Odoo für Upgradezwecke bereitgestellte Upgrade-Plattform bzw. Upgrade-Server.
7.6 Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die cloudition GmbH erfolgt ausschließlich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Soweit die cloudition GmbH für Major-Upgrades, Releasewechsel oder Versionsmigrationen den Upgrade-Service von Odoo einsetzt, erfolgt die Verarbeitung durch Odoo als Unterauftragsverarbeiter nach Maßgabe von Abschnitt 7.11 und Anlage 3. Eine Verarbeitung in Drittstaaten erfolgt nur, sofern die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind und – soweit rechtlich erforderlich – der Kunde zuvor zugestimmt hat oder eine entsprechende Weisung erteilt hat.
7.7 Die cloudition GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden, soweit sie nicht durch das Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten zur Verarbeitung verpflichtet ist. Hält die cloudition GmbH eine Weisung des Kunden für rechtswidrig, informiert sie den Kunden unverzüglich. Die cloudition GmbH ist berechtigt, die Ausführung einer Weisung bis zur Bestätigung oder Änderung durch den Kunden auszusetzen, wenn begründete Zweifel an deren Rechtmäßigkeit bestehen. Weisungen sollen grundsätzlich in Textform erfolgen. Mündliche Weisungen sind nur ausnahmsweise zulässig und vom Kunden unverzüglich in Textform zu bestätigen; die cloudition GmbH dokumentiert in diesem Fall Person, Datum und Uhrzeit der Weisung in angemessener Form. Der Kunde benennt der cloudition GmbH auf Verlangen eine oder mehrere weisungsberechtigte Personen und teilt personelle Änderungen unverzüglich mit.
7.7a Der Kunde weist die cloudition GmbH für die Dauer des Vertrags an, im zur Leistungserbringung erforderlichen Umfang auf personenbezogene Daten und sonstige Inhalte in den von der cloudition GmbH entwickelten, administrierten, gehosteten, betrieben oder betreuten Systemen zuzugreifen und diese zu verarbeiten. Dies umfasst insbesondere Zugriffe durch hierzu befugte Personen der cloudition GmbH im Rahmen von Entwicklung, Administration, Hosting, Betrieb, Support, Fehleranalyse, Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Monitoring, Datensicherung, Wiederherstellung, Migration, Updates, Releasewechseln, Weiterentwicklung sowie zur Bearbeitung von Störungen und Sicherheitsvorfällen.
7.8 Der Kunde ist berechtigt, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen und vertraglichen Vorgaben zur Auftragsverarbeitung vor Beginn der Verarbeitung und während der Vertragslaufzeit in angemessenem, erforderlichem und verhältnismäßigem Umfang zu kontrollieren oder durch Dritte kontrollieren zu lassen, sofern diese nicht im Wettbewerbsverhältnis zur cloudition GmbH stehen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Die cloudition GmbH unterstützt den Kunden hierbei im zumutbaren Umfang. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Kontrollen den Geschäftsbetrieb der cloudition GmbH nicht unangemessen beeinträchtigen. Ergebnisse von Kontrollen und erteilte Weisungen sind vom Kunden in geeigneter Weise zu dokumentieren.
7.9 Die cloudition GmbH trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus im Sinne des Art. 32 DSGVO. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehenden Maßnahmen sind in Anlage 2 beschrieben. Die cloudition GmbH überprüft diese Maßnahmen regelmäßig sowie anlassbezogen und passt sie bei Bedarf an, sofern das vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird.
7.10 Die cloudition GmbH unterstützt den Kunden unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihr zur Verfügung stehenden Informationen bei der Erfüllung der Pflichten des Kunden nach Kapitel III sowie Art. 32 bis 36 DSGVO. Dies umfasst insbesondere die Unterstützung bei Anträgen betroffener Personen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch sowie bei Datenschutz-Folgenabschätzungen, Konsultationen mit Aufsichtsbehörden und Meldepflichten bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten.
7.11 Die cloudition GmbH ist berechtigt, Unterauftragsverarbeiter einzusetzen. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind in Anlage 3 abschließend aufgeführt; deren Einsatz gilt mit Vertragsschluss als genehmigt. Hierzu kann insbesondere Odoo S.A. für die technische Durchführung von Major-Upgrades, Releasewechseln und Versionsmigrationen von Odoo-/buildoo-Systemen eingesetzt werden, wenn hierfür eine Datenbankkopie, ein Datenbankdump oder eine Sicherung an die Odoo Upgrade-Plattform bzw. an Odoo Upgrade-Server übermittelt werden muss. Beabsichtigt die cloudition GmbH, weitere Unterauftragsverarbeiter einzusetzen, informiert sie den Kunden rechtzeitig, spätestens jedoch zwei Wochen vor deren Einsatz, in Textform. Der Kunde kann der Hinzuziehung innerhalb von zwei Wochen aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Widerspruch, gilt der Einsatz als genehmigt. In dringenden Fällen, insbesondere bei kurzfristig erforderlichen Fehleranalysen oder Mängelbeseitigungen, darf die cloudition GmbH die Anzeige- und Widerspruchsfrist angemessen verkürzen. Unterauftragsverarbeiter werden von der cloudition GmbH unter Beachtung der gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben ausgewählt und durch Vertrag auf Datenschutz- und Sicherheitsstandards verpflichtet, die den Anforderungen dieses Vertrags und des Art. 28 DSGVO entsprechen. Die Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern in Drittstaaten ist nur unter den Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO und – soweit rechtlich erforderlich – mit Zustimmung des Kunden zulässig. Leistungen Dritter, die reine Nebenleistungen darstellen und keinen spezifischen Bezug zur Hauptleistung der Auftragsverarbeitung haben, gelten nicht als Unterauftragsverarbeitung; hierzu zählen insbesondere Telekommunikationsleistungen, Post- und Transportdienstleistungen sowie reine Wartungs- oder Unterstützungsleistungen ohne inhaltlichen Zugriff auf personenbezogene Daten. Die cloudition GmbH stellt jedoch auch insoweit die Einhaltung angemessener Datenschutz- und Vertraulichkeitsstandards sicher.
7.12 Die cloudition GmbH informiert den Kunden unverzüglich, wenn ihr Verstöße gegen diesen Vertrag, gegen Weisungen des Kunden oder gegen sonstige datenschutzrechtliche Bestimmungen bekannt werden oder ein entsprechender begründeter Verdacht besteht. Dies gilt unabhängig davon, ob der Verstoß durch die cloudition GmbH selbst, eine bei ihr beschäftigte Person, einen Unterauftragsverarbeiter oder eine sonstige zur Vertragserfüllung eingesetzte Person verursacht wurde. Ersucht eine betroffene Person, eine Behörde oder ein sonstiger Dritter die cloudition GmbH unmittelbar um Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder sonstige Maßnahmen im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten des Kunden, wird die cloudition GmbH das Ersuchen unverzüglich an den Kunden weiterleiten und ohne dessen Weisung nicht selbstständig beantworten, soweit sie hierzu rechtlich nicht verpflichtet ist. Die cloudition GmbH informiert den Kunden ferner unverzüglich über behördliche Maßnahmen, Kontrollen oder sonstige Ereignisse, die die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden betreffen oder gefährden könnten.
7.13 Nach Abschluss der vertragsgegenständlichen Verarbeitung oder nach Beendigung des Vertrags hat die cloudition GmbH sämtliche personenbezogenen Daten nach Wahl des Kunden zu löschen oder zurückzugeben, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Soweit eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, werden die betreffenden Daten für die Dauer der Aufbewahrung gesperrt und nach Ablauf der Frist gelöscht. Die cloudition GmbH bestätigt die Löschung oder Rückgabe auf Verlangen des Kunden in Textform.
7.14 Die cloudition GmbH gewährleistet, dass die zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugten Personen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Zugriffe auf personenbezogene Daten erfolgen ausschließlich durch hierzu befugte Personen der cloudition GmbH und nur in dem Umfang, in dem dies zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben in Entwicklung, Administration, Hosting, Betrieb, Support, Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Datensicherung, Wiederherstellung, Migration, Updates oder Weiterentwicklung erforderlich ist.
8. Besondere Vertragsbedingungen für Odoo-/buildoo-Entwicklungsleistungen
8.1 Dieser Abschnitt gilt ergänzend für Verträge über die Erstellung, Anpassung oder Weiterentwicklung von Modulen, Erweiterungen, Schnittstellen, Individualisierungen und sonstigen Entwicklungsleistungen auf Basis von Odoo und/oder buildoo sowie für sonstige projektbezogene Leistungen der cloudition GmbH mit dienstvertraglichem Charakter. Im Falle von Widersprüchen gehen die Regelungen dieses Abschnitts den übrigen Bestimmungen dieser AGB für diese Leistungen vor.
8.2 Grundlage der jeweiligen Odoo-/buildoo-Entwicklungsleistung ist das vom Kunden angenommene Angebot einschließlich Leistungsbeschreibung. Diese konkretisieren insbesondere Inhalt, Umfang, Anforderungen, Funktionalitäten, Projektphasen, Projekt-, Umsetzungs- oder Zieltermine sowie die Vergütung der jeweiligen Leistung. Die cloudition GmbH schuldet die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten werkvertraglichen Erfolg, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes in Textform vereinbart ist. Im Übrigen gelten ergänzend die Bestimmungen dieses Abschnitts und der übrigen AGB, soweit im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung keine ausdrückliche abweichende Regelung getroffen wurde. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit schuldet die cloudition GmbH nicht.
8.3 Dem Kunden sind die Grundfunktionen, systembedingten Eigenschaften und Integrationsgrenzen der eingesetzten Odoo-Basissoftware sowie, soweit einschlägig, von buildoo bekannt oder er hat diese eigenverantwortlich prüfen lassen. Soweit die Nutzung der Odoo-/buildoo-Entwicklungsleistung eine gesonderte Hosting-, SaaS- oder sonstige Betriebsleistung voraussetzt, ist diese nicht bereits durch den Entwicklungsvertrag geschuldet, sondern bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
8.4 Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss bedürfen der Abstimmung in Textform. Die cloudition GmbH prüft, ob und zu welchen Auswirkungen auf Vergütung, Termine und Ressourcen die gewünschte Änderung führt, und teilt dies dem Kunden mit. Die cloudition GmbH ist zur Umsetzung solcher Änderungen erst nach Zustimmung des Kunden in Textform verpflichtet. Vereinbarte Fristen verlängern sich unter Berücksichtigung des zusätzlichen Aufwands angemessen.
8.5 Der Kunde unterstützt die cloudition GmbH in angemessenem Umfang bei der Projektdurchführung. Dies umfasst insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung der für Konzeption, Entwicklung, Test und Integration erforderlichen Informationen, Testdaten, Zugänge, Ansprechpartner und Freigaben sowie die zeitnahe fachliche Prüfung bereitgestellter Arbeitsergebnisse.
8.6 Projekt-, Umsetzungs- oder Zieltermine ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Verzögerungen, die auf fehlender, verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden, auf nachträglichen Änderungswünschen oder auf sonstigen von der cloudition GmbH nicht zu vertretenden Umständen beruhen, verschieben vereinbarte Termine angemessen.
8.7 Die cloudition GmbH stellt dem Kunden Arbeitsergebnisse, Entwicklungsstände oder sonstige Odoo-/buildoo-Entwicklungsleistungen fortlaufend oder nach den im Angebot vorgesehenen Projektphasen zur Verfügung. Der Kunde hat diese unverzüglich zu prüfen und erkennbare Abweichungen, Fehler oder sonstige Beanstandungen in angemessener Frist in Textform mitzuteilen. Eine Abnahme ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
8.8 Kommt der Kunde seiner Prüfungs- und Rückmeldungspflicht trotz Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, ist die cloudition GmbH berechtigt, die Leistungen auf Grundlage des zuletzt übermittelten Projektstands fortzuführen. Dies gilt nicht, soweit dem Kunden die Prüfung oder Rückmeldung aus von der cloudition GmbH zu vertretenden Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist.
8.9 Soweit Leistungen über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus auf Wunsch oder Veranlassung des Kunden erbracht werden, gelten diese als Zusatzleistungen. Zusatzleistungen werden nach Aufwand zu den jeweils vor ihrer Ausführung in Textform vereinbarten Vergütungssätzen abgerechnet. Mangels abweichender Vereinbarung ist die cloudition GmbH berechtigt, Zusatzleistungen monatlich abzurechnen.
8.10 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verbleiben sämtliche Urheberrechte, Leistungsschutzrechte und sonstigen Rechte an den von der cloudition GmbH eingesetzten oder geschaffenen Odoo-/buildoo-Modulen, Erweiterungen, Anpassungen, Entwicklungsständen, Konzepten, Skripten, Methoden, Bibliotheken, Vorlagen, Werkzeugen und sonstigen Arbeitsergebnissen bei der cloudition GmbH. Dies gilt insbesondere auch für vorbestehende oder im Rahmen der Leistungserbringung weiterentwickelte allgemeine Lösungsbausteine, Standardkomponenten und wiederverwendbare Bestandteile. Soweit die vertragsgegenständlichen Odoo-/buildoo-Entwicklungsleistungen dem Kunden nach dem vereinbarten Leistungsumfang zur Nutzung überlassen werden sollen, räumt die cloudition GmbH dem Kunden mit vollständiger Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein, beschränkt auf eigene interne Geschäftszwecke des Kunden und auf den vertraglich vorausgesetzten Umfang.
8.11 Soweit Odoo-/buildoo-Entwicklungsleistungen für den Betrieb im Rahmen eines Hosting-, SaaS- oder sonstigen Nutzungsmodells der cloudition GmbH bestimmt sind, ist das Nutzungsrecht des Kunden auf die Dauer und den Umfang der jeweiligen Nutzungsvereinbarung sowie auf die von der cloudition GmbH bereitgestellte oder freigegebene Systemumgebung beschränkt. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes, auf Überlassung zur von der Betriebsleistung unabhängigen Nutzung oder auf Übertragung von Rechten an vorbestehenden oder allgemein wiederverwendbaren Bestandteilen besteht nur, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Der Kunde ist nicht berechtigt, Odoo-/buildoo-Module, Erweiterungen oder sonstige Entwicklungsergebnisse Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zu überlassen, unterzulizenzieren, außerhalb eigener interner Geschäftszwecke zu nutzen, in eine andere als die vereinbarte Systemumgebung zu übertragen oder durch Dritte bearbeiten zu lassen, soweit dies nicht zwingend gesetzlich zulässig oder ausdrücklich vereinbart ist. Rechte und Pflichten aus Open-Source-Lizenzbedingungen an eingesetzten Dritt- oder Open-Source-Komponenten bleiben unberührt.
8.12 Erbringt die cloudition GmbH Odoo-/buildoo-Entwicklungsleistungen nicht vertragsgemäß, hat der Kunde dies nachvollziehbar in Textform mitzuteilen und die Beanstandung, soweit möglich, zu dokumentieren. Die cloudition GmbH wird die beanstandeten Leistungen innerhalb angemessener Frist nachbessern, erneut erbringen oder – soweit sachgerecht – einen zumutbaren Workaround bereitstellen, sofern und soweit die Beanstandung berechtigt ist.
8.13 Weitergehende Rechte des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften sowie nach Abschnitt 5 dieser AGB. Werkvertragliche Regelungen über Abnahme und Mängelgewährleistung finden auf Odoo-/buildoo-Entwicklungsleistungen nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde oder zwingendes Recht dies vorgibt.
8.14 Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung für Odoo-/buildoo-Entwicklungsleistungen in Verzug, ist die cloudition GmbH nach vorheriger Ankündigung in Textform berechtigt, weitere projektbezogene Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderung vorübergehend zurückzubehalten, sofern hierdurch berechtigte Interessen des Kunden nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt werden.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
9.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
9.3 Der Kunde wird die cloudition GmbH bei der Erbringung ihrer vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen fördern, soweit dies erforderlich ist. Er wird der cloudition GmbH insbesondere die zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
9.4 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz der cloudition GmbH als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
9.5 Die cloudition GmbH ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für bestehende Dauerschuldverhältnisse zu ändern, soweit die Änderung aufgrund von Änderungen der Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, aus technischen oder organisatorischen Gründen, aus Gründen der IT- oder Datensicherheit oder zur Anpassung an Änderungen der angebotenen Leistungen erforderlich ist und den Kunden hierdurch nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen von Vergütung, wesentlichen Leistungspflichten oder sonstigen für das vertragliche Gleichgewicht maßgeblichen Regelungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Änderungen nach Satz 1 werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem beabsichtigten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Der Kunde kann den Änderungen innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht fristgerecht, werden die mitgeteilten Änderungen zum angekündigten Zeitpunkt Vertragsbestandteil. Widerspricht der Kunde fristgerecht, bleibt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortbestehen; die cloudition GmbH ist in diesem Fall berechtigt, das betroffene Dauerschuldverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum beabsichtigten Inkrafttreten der Änderung ordentlich zu kündigen, sofern ihr das Festhalten am unveränderten Vertrag unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen nicht zumutbar ist. In der Änderungsmitteilung wird die cloudition GmbH den Kunden auf die Änderungen, die Frist, das Widerspruchsrecht und die möglichen Folgen eines Widerspruchs gesondert hinweisen.
9.6 Die Anlagen 1 bis 3 sind Bestandteil dieser AGB.
Anlage 1 – Auftragsdetails
| Leistungen, bei denen Daten im Auftrag verarbeitet werden | Verarbeitete Datenarten | Betroffene Personenkategorien |
|---|---|---|
| Webhosting, technischer Betrieb, Administration, Support und Wartung gehosteter Systeme |
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| Bereitstellung, Hosting, Betrieb, Administration, Support, Weiterentwicklung, technische Betreuung sowie Durchführung von Major-Upgrades, Releasewechseln und Versionsmigrationen von buildoo und Odoo-basierten Systemen |
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Soweit der Kunde in buildoo oder Odoo-basierten Systemen Funktionen zur Zeiterfassung, Anwesenheitsverwaltung, Urlaubsverwaltung oder zur Erfassung krankheitsbedingter Abwesenheiten nutzt, können auch Beschäftigtendaten zu Arbeitszeiten, Anwesenheitsstatus, Urlaubszeiten sowie krankheitsbedingten Fehlzeiten Gegenstand der Auftragsverarbeitung sein. Soweit Angaben zu krankheitsbedingten Abwesenheiten Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand zulassen, können diese Daten besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO darstellen. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen der Weisungen des Kunden und nur, soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist.
Anlage 2 – Liste der bestehenden technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragsverarbeiters nach Art. 32 DSGVO
Die cloudition GmbH setzt folgende technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der vertragsgegenständlichen personenbezogenen Daten um. Die Maßnahmen wurden im Einklang mit Art. 32 DSGVO festgelegt.
1. Sicherung der Arbeitsstätte des Auftragsverarbeiters (Zutrittskontrolle)
Die Arbeitsstätte des Auftragsverarbeiters wird in folgender Weise gegen Einbruch und sonstige unbefugte Zutritte gesichert:
- Manuelles Schließsystem / Türschlösser
- Sicherheitsschlösser
2. Sicherung der IT-Systeme des Auftragsverarbeiters (Zugangskontrolle)
Die IT-Systeme des Auftragsverarbeiters werden in folgender Weise gegen unbefugte Zugriffe gesichert:
- Passwortvergabe
- Passwort-Richtlinien (regelmäßige Änderung, Mindestlänge, Komplexität etc.)
- Login in die IT-Systeme mit individuellem Benutzernamen und Passwort
- Zugriffsregeln für Benutzer / Benutzergruppen in den IT-Systemen (Berechtigungskonzept)
- Verwaltung der Berechtigungen durch Systemadministratoren
- Anzahl der Systemadministratoren ist auf das Notwendigste reduziert
- Regelmäßige und anlassbezogene Aktualisierung und Überprüfung der Zugriffsrechte
- Einsatz von Anti-Viren-Software
- Einsatz von Software-Firewall
- Festplattenverschlüsselung
- Verschlüsselung mobiler Datenträger (Handys, Laptops etc.)
3. Protokollierung von Datenverarbeitungsprozessen (Eingabekontrolle)
Folgende Maßnahmen stellen sicher, dass der Auftragsverarbeiter jederzeit erkennen kann, welche Datenverarbeitungsprozesse in seinen Datenverarbeitungssystemen stattgefunden haben:
- Protokollierung von Zugriffen auf die IT-Systeme des Auftragsverarbeiters (Log-Protokolle)
- Protokollierung von Eingaben, Änderungen und Löschungen (Log-Protokolle)
4. Sichere Löschung von Daten
Folgende Maßnahmen stellen die ordnungsgemäße Löschung der vertragsgegenständlichen Daten sicher:
- Ordnungsgemäße Vernichtung von ausgemusterten Datenträgern (DIN 66399)
5. Datenschutz bei den Subunternehmern des Auftragsverarbeiters
Folgende Maßnahmen stellen sicher, dass sich die vom Auftragsverarbeiter ausgewählten Subunternehmer datenschutzkonform verhalten:
- Auswahl der Subunternehmer unter Sorgfaltsgesichtspunkten, insbesondere hinsichtlich Datensicherheit
- Abschluss von DSGVO-konformen Auftragsverarbeitungsverträgen mit dem Subunternehmer
6. Sicherung von Daten bei Transport und Übermittlung (Weitergabekontrolle)
Folgende Maßnahmen gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der Weitergabe vor unbefugten Dritten geschützt werden:
- Einsatz von VPN-Tunneln
- Verschlüsselung des E-Mail-Verkehrs
- Verschlüsselung der sonstigen Kommunikationswege
7. Datensicherung und Backups (Verfügbarkeit und Wiederherstellbarkeit)
Folgende Maßnahmen stellen sicher, dass die vertragsgegenständlichen Daten jederzeit verfügbar sind:
- Backup- und Wiederherstellungskonzept
- Testen der Datenwiederherstellung
8. Überprüfung, Evaluierung und Anpassung der Maßnahmen
Der Auftragsverarbeiter wird die in dieser Anlage beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen in regelmäßigen Abständen sowie anlassbezogen prüfen, evaluieren und bei Bedarf anpassen.
Anlage 3 – Liste der bestehenden Subunternehmer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
| (Unternehmens-)Name und Anschrift | Beschreibung der Leistung | Land der Leistungserbringung |
|---|---|---|
| IONOS SE Elgendorfer Str. 57 56410 Montabaur |
Die IONOS SE stellt dem Kunden im Wesentlichen eine flexible virtualisierte Infrastruktur (Enterprise Cloud / Infrastructure as a Service - IaaS) auf nicht ausschließlich für diesen nutzbaren Servern, Storage-Devices und Netzwerken über das Internet zur Verfügung. Die IT-Leistungen werden in Echtzeit bereitgestellt, verwaltet und nach Nutzung abgerechnet. Außerdem Lieferungen und Leistungen für IONOS Produkte, insbesondere die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen wie z. B. Compute Engine, IONOS Object Storage (S3), Backup Service und Managed Kubernetes. | Deutschland |
| Odoo S.A. Chaussée de Namur 40 1367 Grand-Rosière, Belgien |
Technische Durchführung von Major-Upgrades, Releasewechseln und Versionsmigrationen von Odoo-/buildoo-Systemen über die Odoo Upgrade-Plattform; hierbei können Datenbankkopien, Datenbankdumps oder Sicherungen der Odoo-/buildoo-Datenbank mit den darin enthaltenen personenbezogenen Daten an Odoo übermittelt und dort für die Durchführung des Upgrades verarbeitet werden. Soweit Odoo hierfür weitere Infrastruktur- oder Hosting-Unterauftragsverarbeiter einsetzt, erfolgt dies nach Maßgabe der jeweils geltenden Odoo-Vertrags- und Datenschutzunterlagen. | Belgien |
Stand: 04/2026